Lokalberichte CDU-Much

grundsteuer2025 (Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer)
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16.11.2024 – 11:16 Uhr

Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer: 2025 steigen für viele die Kosten

Wie schon mehrfach berichtet, wurden zum 01.01.2025 die Werte für den Grundbesitz neu ermittelt, die in der Folge eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer erforderlich machten. Von der „großen Politik“ wurde immer gerne darauf hingewiesen, dass die Umstellung bei den Kommunen nicht zu Mindereinnahmen führen soll, die Umsetzung also erfolgsneutral erfolgen soll. Im Ergebnis sollten danach die Hebesätze so angepasst werden, dass man über die gleichen Einnahmen wie bisher verfügen soll. Soweit die Theorie.

Die neue Bewertungsmethode, die bei der Ermittlung des Grundstückswertes, die durch die Finanzämter zu Grunde gelegt werden, führt gerade in einer ländlichen Gemeinde wie Much schon allein auf Grund der unterschiedlichen Bodenrichtwerten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Daher war es sehr schwierig neue Hebesätze zu ermitteln, die für uns als Kommune ein erfolgsneutrales Steueraufkommen gewährleisten. Entsprechend schwer taten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Sitzung am 06.11.2024, in der über die Festsetzung der neuen Hebesätze beraten wurde.

Letztendlich verständigte sich die Mehrheit des Ausschusses, mit Ausnahme der Grünen, die bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer höhere Hebesätze beantragt hatten, auf folgende Hebesätze:

Grundsteuer A 575 v. H., Grundsteuer B 890 v. H. und Gewerbesteuer 515 v. H.

Die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer beruhen im Wesentlichen auf der „Erfolgsneutralität“, die bei der Anpassung angestrebt wurde. Im Ergebnis wird es für den Einzelnen bei der Festsetzung der Grundsteuer allerdings auf Grund der neuen Grundstückswerte zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So müssen nach unseren internen Berechnungen z. B. Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Hauptorten teilweise mit höheren Belastungen rechnen, wo hingegen für Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Außenorten die Höhe der Grundsteuer gleich bleiben dürfte.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, allerdings müssen auch wir die Einnahmen der Gemeinde im Blick behalten und versuchen weitere Verschuldungen zu minimieren. Darüber hinaus gilt es auch, sich alle Möglichkeiten für Investitionen jeglicher Art zum Wohle der Gemeinde offen zu halten.

Peter Steimel


Anhang


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