Lokalberichte CDU-Much

- Quelle: pixabay.com
Hebesätze für die Grundsteuer ab 2026
Eine sachliche Darstellung
In den letzten Wochen wurden von der Gemeindeverwaltung die Grundsteuerbescheide für 2025 versandt. Einige werden sich verwundert die Augen gerieben haben, als sie sahen, welche Forderungen zukünftig auf sie zukommen. Wobei es auch Gewinner bei der Grundsteuerreform gibt, die trotz Erhöhung der Hebesätze nur unwesentlich mehr oder sogar weniger als bisher an Grundsteuer entrichten müssen. Über die Gründe hierfür haben wir schon mehrfach berichtet.
Als wenn die Mehrbelastungen bei der Grundsteuer nicht schon für Unmut genug gesorgt hätten, wurde in den letzten Wochen in verschiedenen Foren auch noch verbreitet, dass die Gemeinde ab 2026 eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer auf 1950 v. H. und weitere Erhöhungen für die Folgejahre beschlossen habe.
Wir können durchaus verstehen, wenn diese Darstellung in den Medien mit großer Sorge wahrgenommen wird und können deren Unmut darüber nachvollziehen. Es ist zwar richtig, dass seitens des Kämmerers im Haushaltsentwurf für 2025 der oben genannte Hebesatz in der für 2026 angestrebten Haushaltskonsolidierung dargestellt wurde. Allerdings gibt es für diese Erhöhungen keine Beschlüsse seitens des Rates.
Wir als CDU-Fraktion haben in der Vergangenheit schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir solche Erhöhungen nicht mittragen werden, selbst wenn eine Haushaltskonsolidierung nicht erreicht werden sollte. Bereits die Erhöhung der Hebesätze für 2025 haben wir kritisch gesehen, zumal mögliche Mehrbelastungen durch die Grundsteuerreform für einzelne Bürgerinnen und Bürger für uns nicht absehbar waren.
Die Mehrbelastungen, die sich bei vielen Grundstückeigentümern ergeben, beruhen in der Regel auf neu ermittelten Bodenrichtwerten und der Größe der Grundstücke. In einer Ausgabe des Mitteilungsblattes wurde hierzu ein zutreffendes Beispiel für ein älteres Fachwerkhaus seitens der Grünen/Bündnis90 dargestellt. Hätte die Mehrheit des Rates dem Antrag der Grünen zugestimmt, wäre der Hebesatz ab 2025 auf 1.200 v. H. festgesetzt worden. Auch wenn uns der Hebesatz für das Fachwerkhaus nicht bekannt ist, kommt man anhand der in dem Bericht aufgeführten Beträge auf eine jährliche Grundsteuer von 758 €, eine Steigerung von 195 € gegenüber der Festsetzung von 890 v.H. für 2025.
Peter Steimel
Anhang