Lokalberichte CDU-Much
Zum Thema Abwassergebür ein Beitrag
Unser Fraktionsvorsitzender Peter Steimel hat für Sie recherschiert:
Abwassergebühren zu hoch
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG Münster) ist eine Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungswert, sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Normalzinssatz bei der Berechnung der Abwassergebühren unzulässig. Mit dieser Entscheidung hält das OVG Münster nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
Daneben sieht das OVG Münster es auch, entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr als angemessen an, dass die bei der Berechnung der Gebühren zu Grunde gelegten Zinsen anhand eines fünfzigjährigen Zeitraums ermittelt werden. Nach seiner neuesten Rechtsprechung hält das Oberverwaltungsgericht Münster für die Berechnung von Zinsen einen Zeitraum von zehn Jahren für angemessen.
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HP
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